Minijob und 400 Euro Job Informationen

Inhalt
- Allgemeine Infos
- Sozialversicherungsbeiträge
- Besteuerung
- Urlaubsanspruch
- BAfög und andere Leistungen
Was ist ein 400 € Job?
Ein Job auf 400 € Basis wird auch Minijob oder geringfügige Beschäftigung genannt. Wesentliches Hauptkriterium einer solchen Beschäftigung ist die Tatsache, dass das monatlich erzielte Entgelt 400 € nicht übersteigen darf. Offizielle Melde- und Verwaltungsstelle für die Minijobs ist die Minijob-Zentrale. Sie übernimmt den Einzug der bei 400 € Jobs anfallenden Sozialversicherungsbeiträgt und Steuern.
Gerade bei Studenten ist der 400 € Job bliebt, denn er bietet zahlreiche Vorteile. Zunächst können Sie als Student neben Ihrem Studium schon erste Erfahrungen in der Berufswelt erlangen, denn die Unternehmen, die Minijobs anbieten sind zahlreich. Fast in allen Branchen werden für alle möglichen Tätigkeiten Jobs auf 400 € Basis angeboten. Des Weiteren haben Sie als Minijobber eine vergünstigte Stellung wenn es um die Beiträge zur Sozialversicherung geht.
Sozialversicherungsbeiträge bei einem 400 € Job
Solange das erzielte Entgelt innerhalb der geringfügigen Beschäftigung 400 € im Monat bzw. 4800 € im Jahr nicht übersteigt, erhalten Sie als Minijobber eine Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen. Es werden also bei einem Job auf 400 € Basis keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für Sie fällig. Lediglich der Arbeitgeber muss im Rahmen eines 400 € Jobs pauschal 30 % an die öffentlichen Kassen abführen. 15 % entfallen hierbei auf die Rentenversicherung, 13 % auf die Krankenversicherung und 2 % sind Steuern.
Sie können allerdings auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verzichten und den Differenzbetrag zwischen den 15 % des Arbeitgebers und den gesetzlichen 19,9 % zahlen. Hierzu muss Sie der Arbeitgeber aber fragen.
Besteuerung bei einem 400 € Job
Je nachdem, wie das jeweilige Unternehmen die Abwicklung ihrer Minijobs regelt, läuft die Besteuerung bei einen 400 € Job entweder über Ihre Steuermerkmale (ehemals Lohnsteuerkarte) oder eben ohne. In der Regel findet die Besteuerung häufig so statt wie oben beschrieben. Der Arbeitgeber zahlt die 2 % auf das Minijob-Gehalt und damit ist eine Besteuerung nach Ihren Steuermerkmalen überflüssig. Die 2 % Steuern könnte der Arbeitgeber theoretisch auch auf Sie als Minijobber abwälzen, aber in der Regel tut er dies nicht.
Sofern ein Unternehmen die Pauschale von 2 % nicht zahlt erfolgt eine Besteuerung des 400 € Jobs nach Steuerklasse. Bei der Steuerklasse I fällt hierbei keine Steuer an und es macht für Sie keinen Unterschied, welchen Weg das Unternehmen wählt. Sollte aber Ihre Steuerklasse I schon durch eine andere Einkommensart (Rente, Gehalt usw.) „belegt“ sein, findet für die geringfügige Beschäftigung die Steuerklasse VI Anwendung und auch das Gehalt auf 400 € Basis würde versteuert werden. Allerdings können Sie durch einen Lohnsteuerjahresausgleich in der Regel einiges von diesen Steuern zurückbekommen.
Urlaubsanspruch bei einem 400 € Job
Auch als Angestellter auf 400 € Basis haben Sie ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser errechnet sich auf Basis der Urlaubstage eines Vollzeitangestellten. Hat dieser z. B. 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche so bedeutet diesem einen Urlaubsanspruch von 6 vollen Wochen. Dies wiederum bedeutet für Sie als 400 € Jobber, dass Sie ebenfalls 6 ganze Wochen am Stück frei haben müssen. Nun richtet sich der Anspruch der konkreten Tage nach Ihrer Arbeitszeit. Arbeiten Sie einen Tag die Woche, wäre Ihr Anspruch im Rahmen des 400 € Jobs 6 Tage. Arbeiten Sie zweimal die Woche, wären es 12 Tage usw.
Schwieriger wird die Berechnung, wenn Sie keine festen Tage arbeiten sondern immer mal wieder nach Bedarf stundenweise ins Unternehmen kommen. In diesem Fall bekommen Angestellte bei einer geringfügigen Beschäftigung ihren Urlaub häufig auch in Stunden errechnet.
BAföG und andere Leistungen bei einem Minijob
Durch einen 400 € Job werden in der Regel keine Leistungen gestrichen. Sowohl Studenten mit BAföG als auch mit Halbwaisenrente haben das Recht auf einen Job auf 400 € Basis ohne Kürzungen zu erfahren.
Alle Regelungen gelten allerdings nur für den ersten 400 € Job, den Sie ausüben. Jeder weitere Minijob wird steuer- und sozialabgabenpflichtig und führt meistens zu einer Kürzung anderer Leistungen. Sofern Sie aber nur einen Job auf 400 € Basis ausüben, können Sie alle Vorteile dieser Beschäftigungsart ausnutzen. Stellen finden Sie vor allem im Internet. Schauen Sie doch gleich bei uns rein, ob ein passender Minijob in Ihrer Nähe dabei ist.

